Barrierefreie Webseiten und Apps: Pflicht ab 2025 – Alle wichtigen Infos

Am 28. Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen in der EU, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Wir zeigen Ihnen was das bedeutet und wie Sie sich darauf vorbereiten.

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

Der EAA ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Er hat Auswirkungen auf eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, darunter:

  • Websites und mobile Apps
  • E-Books und Lesegeräte
  • E-Commerce-Plattformen
  • Bank- und Finanzdienstleistungen
  • Personenverkehrsdienste
Tastatur mit barrierefreien Icons

Ab wann wird Barrierefreiheit Pflicht?

  • Ab dem 28. Juni 2025 müssen neue digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.
  • Bestehende Produkte haben bis 2027 Zeit für die Anpassung.
  • Übergangsfristen gelten für bestimmte Branchen und Produkte.

Wer ist betroffen?

  • Alle Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, unabhängig von ihrer Größe.
  • Besonders betroffen sind Branchen wie E-Commerce, Banken, Versicherungen, Telekommunikation und Transport.
Hände umschließen gebastelte Menschengruppe

Warum ist das wichtig?

  • Rechtliche Konsequenzen: Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder und rechtliche Schritte.
  • Erweiterte Zielgruppe: Barrierefreiheit ermöglicht den Zugang für Millionen von Menschen mit Behinderungen.
  • Wettbewerbsvorteil: Unternehmen können sich als inklusiv und fortschrittlich positionieren.
  • Soziale Verantwortung: Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und Apps für alle Menschen nutzbar sind, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Das umfasst:

  • Klare Strukturen und Navigation: Einfache Menüs und logischer Seitenaufbau.
  • Alternativtexte für Bilder: Beschreibungen für Sehbehinderte, die Screenreader nutzen.
  • Untertitel und Transkripte: Für Videos und Audios, um Hörgeschädigten Zugang zu Inhalten zu ermöglichen.
  • Kontrast und Schriftgröße: Anpassbare Einstellungen für bessere Lesbarkeit.
  • Tastaturbedienbarkeit: Funktionen sind ohne Maus nutzbar.

Wie bereitet sich Ihr Unternehmen vor?

  1. Bestandsaufnahme: Überprüfen Sie Ihre aktuellen digitalen Angebote auf Barrierefreiheit.
  2. Schulungen: Bilden Sie Ihr Team in den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA weiter.
  3. Technische Umsetzung: Passen Sie Ihre Websites und Apps entsprechend an.
  4. Kontinuierliche Überprüfung: Stellen Sie sicher, dass neue Inhalte barrierefrei sind.
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